Umlaufvermögen
Definition und Bewertung des Umlaufvermögens
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens dienen nicht dauerhaft dem Unternehmen. Vielmehr werden die im Umlaufvermögen enthaltenen Vermögensgegenstände im Rahmen der Unternehmenstätigkeit verbraucht. Zum Umlaufvermögen gehören auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den eigenen Kunden. Nachfolgend ist eine grobe Gliederung des Umlaufvermögens gem. § 266 Abs. 2 HGB:
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Es lässt sich leicht merken, dass zum Umlaufvermögen nur Verbrauchsgüter mit einer einmaligen Nutzung durch Verbrauch oder Veräußerung gehören. So können auch Gebäude, oder Aktien im Umlaufvermögen aktiviert werden, sofern diese mit dem Ziel eines des zeitnahen Weiterverkaufs erworben wurden.
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